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   OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98 (https://dejure.org/1998,8594)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.04.1998 - 2 K 2/98 (https://dejure.org/1998,8594)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. April 1998 - 2 K 2/98 (https://dejure.org/1998,8594)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 148
  • NuR 1999, 533
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95

    Klagebefugnis - Raumordnung - Beurteilung - Planungshoheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98
    Eine dagegen erhobene Klage der X wurde durch Urteil des 4. Senats vom 13.12.1994 als unzulässig abgewiesen ( 4 K 2/94 ; bestätigt durch BVerwG, NVwZ-RR 1996, 67).

    Sofern wegen des Baus oder Betriebs der Stromleitung Abwehransprüche des Klägers bestehen sollten, wären diese unabhängig von der hier angefochtenen naturschutzrechtlichen Genehmigung zu verfolgen (BVerwG, B. v. 30.08.1995 - 4 B 86.95 -, NVwZ-RR 1996, 67).

    Demgegenüber könnte eingewandt werden, dass das "Fachrecht" für den Stromleitungsbau kein umfassendes Anlagengenehmigungsverfahren vorsieht, sondern lediglich Teilaspekte im Zusammenhang mit der energiewirtschaftlichen ( § 4 EnWiG ) und der raumordnerischen Beurteilung ( § 14 Abs. 3 S. 2 LPlanG-SH ) einer behördlichen Prüfung zuführt, eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine umfassende Abwägung, wie in Planfeststellungsverfahren (vgl. § 140 LVwG-SH ), mithin nicht stattfindet und - weiterhin - Individualrechtsschutz insoweit ausscheidet (zu § 14 LPlanG-SH: OVG Schleswig, U. v. 13.12.1994 - 4 K 2/94 -, NuR 1995, 316, bestätigt durch: BVerwG, B. v. 30.08.1995 - 4 B 86.95 - NVwZ-RR 1996, 67; zu § 4 EnWiG; BVerwG, B. v. 28.05.1974 - 4 B 73.73 -, Buchholz 451.17 Energiewirtschaft Nr. 7, S. 18).

  • BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 126.95

    Umweltinformationsgesetz - Eine Gemeinde hat keinen Informationsanspruch auf der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98
    Eine dagegen gerichtete Klage der X wurde als unzulässig abgewiesen (U. v. 13.12.1994 - 4 K 1/94 -, NVwZ 1996, 408, bestätigt durch BVerwG, B. v. 31.10.1995 - 1 B 126/95 -, NVwZ 1996, 400).

    Was die verweigerte Akteneinsicht angeht, liegen rechtskräftige Entscheidungen des 4. Senats des OVG Schleswig vom 13.12.1994 ( - 4 K 1/94 -, NVwZ-RR 1996, 408) und des BVerwG vom 31.10.1995 ( - 1 B 126.95 -, NVwZ 1996, 400) vor.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98
    Eine dagegen gerichtete Klage der X wurde als unzulässig abgewiesen (U. v. 13.12.1994 - 4 K 1/94 -, NVwZ 1996, 408, bestätigt durch BVerwG, B. v. 31.10.1995 - 1 B 126/95 -, NVwZ 1996, 400).

    Was die verweigerte Akteneinsicht angeht, liegen rechtskräftige Entscheidungen des 4. Senats des OVG Schleswig vom 13.12.1994 ( - 4 K 1/94 -, NVwZ-RR 1996, 408) und des BVerwG vom 31.10.1995 ( - 1 B 126.95 -, NVwZ 1996, 400) vor.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 2/94

    Raumordnung; Raumordnungsverfahren; Planungsträger; Landesplanung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98
    Eine dagegen erhobene Klage der X wurde durch Urteil des 4. Senats vom 13.12.1994 als unzulässig abgewiesen ( 4 K 2/94 ; bestätigt durch BVerwG, NVwZ-RR 1996, 67).

    Demgegenüber könnte eingewandt werden, dass das "Fachrecht" für den Stromleitungsbau kein umfassendes Anlagengenehmigungsverfahren vorsieht, sondern lediglich Teilaspekte im Zusammenhang mit der energiewirtschaftlichen ( § 4 EnWiG ) und der raumordnerischen Beurteilung ( § 14 Abs. 3 S. 2 LPlanG-SH ) einer behördlichen Prüfung zuführt, eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine umfassende Abwägung, wie in Planfeststellungsverfahren (vgl. § 140 LVwG-SH ), mithin nicht stattfindet und - weiterhin - Individualrechtsschutz insoweit ausscheidet (zu § 14 LPlanG-SH: OVG Schleswig, U. v. 13.12.1994 - 4 K 2/94 -, NuR 1995, 316, bestätigt durch: BVerwG, B. v. 30.08.1995 - 4 B 86.95 - NVwZ-RR 1996, 67; zu § 4 EnWiG; BVerwG, B. v. 28.05.1974 - 4 B 73.73 -, Buchholz 451.17 Energiewirtschaft Nr. 7, S. 18).

  • BVerwG, 28.05.1974 - IV B 73.73

    Energiewirtschaftsrecht: Rechtsnatur der Freigabe eines Energievorhabens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98
    Demgegenüber könnte eingewandt werden, dass das "Fachrecht" für den Stromleitungsbau kein umfassendes Anlagengenehmigungsverfahren vorsieht, sondern lediglich Teilaspekte im Zusammenhang mit der energiewirtschaftlichen ( § 4 EnWiG ) und der raumordnerischen Beurteilung ( § 14 Abs. 3 S. 2 LPlanG-SH ) einer behördlichen Prüfung zuführt, eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine umfassende Abwägung, wie in Planfeststellungsverfahren (vgl. § 140 LVwG-SH ), mithin nicht stattfindet und - weiterhin - Individualrechtsschutz insoweit ausscheidet (zu § 14 LPlanG-SH: OVG Schleswig, U. v. 13.12.1994 - 4 K 2/94 -, NuR 1995, 316, bestätigt durch: BVerwG, B. v. 30.08.1995 - 4 B 86.95 - NVwZ-RR 1996, 67; zu § 4 EnWiG; BVerwG, B. v. 28.05.1974 - 4 B 73.73 -, Buchholz 451.17 Energiewirtschaft Nr. 7, S. 18).

    Ob und inwieweit ein "Bedarf" für die Stromtrasse zu prüfen ist, ist im Übrigen eine Frage des Energierechts, die Rechte des Klägers nicht berührt (BVerwG, B. v. 28.05.1974 - 4 B 73.73 Buchholz 451.17 Energiewirtschaftsrecht Nr. 7, S. 18).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98
    Zwar ist anerkannt, dass (auch) die Bestimmungen über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich ( § 35 BauGB ) objektivrechtlich ein Gebot der Rücksichtnahme auf schutzwürdige nachbarliche Interessenpositionen enthalten, doch ist insofern zur Begründung der Klagebefugnis eine besondere Betroffenheit des klagenden Nachbarn zu fordern (BVerwG, U. v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, NJW 1990, 1192 [1193]); dies kann insbesondere im Anspruch auf (weitere) ungehinderte Ausnutzung eines vorhandenen (außenbereichs-) privilegierten Bestandes liegen.
  • BVerwG, 15.09.1995 - 11 VR 16.95

    Recht des Schienenverkehrs: Parallelführung von Freileitungen bei der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98
    Die Frage, ob bezüglich des Stromleitungsbau-Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (vgl. dazu Anlage zu § 3 Abs. 1 S. 1 UVPG , weitergehend wohl Art. 4 Abs. 2 und Anhang Abs. 2 Nr. . 3b UVP-RL 85/337/EWG vom 27.6. 1985) oder ob die raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 14 Abs. 3 S. 2 LPlanG-SH insoweit den (europa-)rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. BVerwG, B. v. 15.09.1995 - 11 VR 16.95 -, NuR 1996, 143 = NVwZ 1996, 396 = UPR 1996, 27), kann ggf. im Rahmen des Verfahrens nach § 11 EnWiG , § § 15 ff. PrEG entschieden werden.
  • BVerwG, 15.10.1991 - 7 B 99.91

    Planfeststellungsbeschluss - Bundeswasserstraße

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98
    Rechtspositionen des Klägers von vornherein nicht in Betracht, sind die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 VwGO nicht erfüllt (BVerwG, NJW 1992, 256 [257]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 1/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98
    Vergleiche OVG Schleswig, 17.04.1998, 2 K 1/98 , NuR 1999, 536.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 1/01

    Naturschutzrechtliche Genehmigung von Eingriffen in die Natur durch eine

    Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des 2. Senats, die in zwei weiteren Entscheidungen (v. 17.04.1998, - 2 K 1/98 -, NuR 1999, 536, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 16.11.1998, - 6 B 110.98 -, NuR 1999, 507 = NVwZ-RR 1999, 429, sowie - 2 K 2/98 -, NuR 1999, 533 = NVwZ-RR 2000, 148 ff.) fortgeführt worden ist, an; im vorliegenden Fall ergeben sich keine Ansatzpunkte, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten.

    Weder aus der europäischen Richtlinie noch aus dem UVPG ergibt sich ein "isolierter" Anspruch der Kläger auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (Urt. des 2. Senats v. 17.04.1998, 2 K 2/98, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 1 MB 36/12

    Drittbetroffenheit eines Nachbarn bezüglich Genehmigung zur Durchführung von

    Das entspricht der Rechtsprechung des - seinerzeit zuständigen - 2. Senats zu (Dritt-) Anfechtungen von naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigungen (Urt. v. 17.04.1998, 2 K 2/98, NuR 1999, 536, vgl. auch Urt. vom selben Tag, 2 K 1/98, NordÖR 1998, 431); daran ist festzuhalten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 10965/01
    Die Klägerin vermag ihre abweichende Auffassung zur Auslegung des Begriffs "Hochbau" auch nicht auf das Urteil des OVG Schleswig vom 17. April 1998 (NuR 1999, 533 f.) zu stützen.
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